
Die Ulenburg bei Löhne (Westf.)
Als Denkmal einzigartiger Baukunst und mit ihrem prächtigen Park darf die Ulenburg zu den eindrucksvollsten westfälischen Wasserschlössern gerechnet werden. Ihre wechselvolle Geschichte ist aufs engste mit derjenigen der benachbarten „Herrlichkeit Beck“ verknüpft. Urkundlichen Nachweisen ist zu entnehmen, dass diese im 12. Jahrhundert auf die Familie v. Quernheim überging, und zwar als Lehen des Stiftes Berg bei Herford. Der Besitz blieb mehrere Jahrhunderte lang in dieser Familie. Obwohl urkundlich nicht erwähnt, deutet alles darauf hin, dass auch Ulenburg zur Hoheit Beck gehörte und mindestens das gleiche Alter aufzuweisen hat, wenn auch der genaue Ursprung im Dunklen liegt.
Im 15. Jahrhundert wurden Beck und Ulenburg unter 2 Brüdern v. Quernheim aufgeteilt, ohne dass man rückschauend den Ulenburger um seine scheinbar so komfortable Besitzung besonders beneiden könnte. Eine reine Freude scheint das Leben für ihn und seine Nachkommen nicht gewesen zu sein, denn – wie bekannt – konnten sich die Leute auch damals schon nicht vertragen. In einer Fehde, an der auf der einen Seite Graf Bernhard zur Lippe und sein Bruder,Bischof Simon von Paderborn, und auf der anderen Seite Herzog Friedrich von Braunschweig und Bischof Albert von Minden beteiligt waren (1468-1470), passierte dem Ulenburger nebst zweien seiner Brüder das Missgeschick, von den Mannen des Grafen zur Lippe gefangen gesetzt zu werden. Am Schluss der Auseinandersetzung gab Bernhard zur Lippe die Ulenburger wieder frei, und zwar pikanterweise mit der Maßgabe, dass diese ihn als ihren Lehsherrn anerkennen mußten. Dass wenigstens die Quernheimer besonders friedlich gewesen wären, läßt sich leider auch nicht sagen. Im Jahre 1562 überfiel der Damalige Ulenburger, Hilmar v. Quernheim, mit einem riesigen Aufgebot an Reitern, Landsknechten und Bauern unter Führung zahlreicher Standesgenossen das Becksche Anwesen seiner Verwandten. Dort blieb er viele Jahre, nämlich bis 1571. Als er im März 1581 kinderlos starb, hatte Graf Simon zur Lippe die Idee, Ulenburg als heimgefallenes Lehen einzuziehen. Dies entsprach den damaligen Gepflogenheiten und wäre also eine ganz natürliche Sache gewesen. Der Bischof von Minden war indessen dagegen (angeblich zur Sicherung der Quernheimischen Rechte), so dass für neuerliche, jahrelange Streitigkeiten die besten Voraussetzungen gegeben waren.
Mit welch unendlichen Schwierigkeiten die Wiederherstellung halbwegs „normaler“ Zustände verbunden gewesen sein muß, läßt sich unschwer daraus entnehmen, dass beide Parteien mit „Kaiserlichen Mandaten“ operierten (1581/82). Diese besagten einerseits, daß Graf Simon zur Lippe sich jeder Gewalt zu enthalten, und andererseits, daß der Bischof von Minden die von ihm besetzte Ulenburg wieder zu räumen habe. Hierbei aber blieb es zunächst. Da der Bischof den Kaiserlichen Befehl nicht befolgte, wurde zunächst der Herzog von Jülich und danach der Erzbischof von Köln mit der Exekution gegen den Bischof beauftragt, bis dieser schließlich – und zwar erst am 15. November 1593! – die Ulenburg an die Lipper herausgab.
1613 fiel die Ulenburg an Graf Philipp zur Lippe, den Sohn desGrafen Simon, danach (1627) an den Drosten Eberhatd v. Wrede, 1707 an Graf Ludwig Ferdinand zur Lippe und 1711 an die Freifrau v. Ledebur-Königsbrück, die das Anwesen an ihren Schwiegersohn v. Wulffen weitergab. Aus dessen Konkurs erwarb es 1786 der Freiherr v. Münster, der sich jedoch nur bis 1791 seines Besitzes erfreuen konnte. Zusammen mit Beck, das sich seit 1605 im Besitz des Herzogs und der Prinzessin von Holstein-Sonderburg befunden hatte, bis es 1745 die oben erwähnte Freifrau v. Ledebur-Königsbrück erwarb, und zwei weiteren Gütern verkaufte er durch Vertrag vom 23. März 1791 Ulenburg an den aus Rahden stammenden Geheimen Rat Franz Christian v. Borries. Diesem gehörten außerdem (neben einigen Höfen) die Rittergüter Eckendorf, Hovedissen, Schwabedissen, Schockmühlen und Steinlacke. Leider hatte er keine Kinder. Während Steinlacke 1803 im Wege der Erbfolge auf seinen Neffen, den späteren Landrat des Kreises Herford, Philipp v. Borries, überging, übernahm dessen jüngerer Bruder Franz, der spätere Landrat des Kreises Bielefeld und Regierungspräsident in Minden, 1807 die anderen Güter, also auch Ulenburg.
Nicht unverständlich erscheint es, daß Franz v. Borries – auch im Hinblick auf seine vielfältigen und andersartigen beruflichen Aufgaben in staatlichen Diensten sowie die besonderen Zeitumstände (zusätzliche Lasten im Zusammenhang mit den Befreiungskriegen, Aufhebung der Grundrechte zugunsten der Bauern und Pächter usw.) – den umfangreichen Grundbesitz eher als eine große Last denn als eine Vergünstigung empfand. Noch bevor er 1847 sein hohes Amt als Regierungspräsident in Minden antrat, bemühte er sich darum, sich wenigstens von einem Teil der ererbten Güter wieder zu befreien. Nach ergebnislosen Verhandlungen mit verschiedenen Interessenten, darunter auch dem König Ernst August von Hannover, gelang es ihm 1846, Ulenburg und Beck an den schlesischen Fürsten Handjery, Kaiserlich- Russischen Wirklichen Geheimen Staatsrat, günstig zu verkaufen. Diese Interregnum dauerte indessen nur kurze Zeit, denn schon 1865 kaufte Georg v. Borries, Sohn des obengenannten Philipp v. Borries und – wie dieser – ebenfalls Landrat des Kreises Herford, Ulenburg und Beck vom Fürsten Handjery zurück. Im Wege der Erbfolge gingen beide Güter dann auf seinen jüngeren Sohn Georg über, der – wie schon sein Vater und Großvater – u.a. ebenfalls als Landrat des Kreises Herford amtierte, von 1903 bis 1908 Polizeipräsident von Berlin und anschließend Regierungspräsident im Magdeburg und Minden war.Beck wurde von der Familie Dr. Blomeyer erworben und gehört ihr auch heute noch.
Entscheidend für das weitere Schicksal der Ulenburg war der merkwürdige Tatbestand, daß wiederum ihr Besitzer kinderlos verstarb. Georg v. Borries starb 1922, seine Witwe Martha, geb. v. Kryger, im Februar 1944. Im Jahre 1927 verkaufte sie Ulenburg an die westfälische evang. Heilerziehungs-, Heil- und Pflegeanstalt Wittekindshof bei Bad Oeynhausen. Aus heutiger Perspektive darf dieser Entschluß ohne Vorbehalt als weise und vorausschauend gekennzeichnet werden. Abgesehen davon, daß der Besitz auf diese Weise einem vorbildlichen Werk christlicher Nächstenliebe gewidmet und damit einer Zweckbestimmung zugeführt wurde, wie man sie sich in heutiger Zeit kaum idealer vorstellen kann, hatte die Maßnahme auch die kulturgeschichtlich bedeutsame Begleiterscheinung, dass auf lange Sicht für die bestmögliche Pflege von Schloß und Park gesorgt war. Das Schloß wurde unter maßgebender Mitwirkung des Landeskonservators unlängst vollkommen restauriert. Dabei wurde bei der Gestaltung der Innenräume einerseits den besonderen Anstaltsbedürfnissen und andererseits den historischen Aspekten so weit wie möglich Rechnung getragen. Dies kam insbesondere dem Rittersaal zugute, der jetzt wieder im alten Glanze erstrahlt und vermutlich noch schöner als jemals zuvor. Besondere Sorgfalt ließ man den äußeren Erscheinungsbild des Schlosses angedeihen, wobei der Konservierung des historisch Gewachsenen ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit entgegengebracht wurde. Manche Schwierigkeiten und Komplikationen galt es dabei zu meistern, so z.B. in der Frage der Bedachung ebenso wie bei der Wiederausgestaltung des Turmes und der WIederanbringung der Turmspitze, die aufgrund persönlicher Initiative des leitenden Arztes Dr. med. Sasse nur mit Hubschraubereinsatz und beachtlicher „Zirkusakrobatik“ möglich war. Und was die Pflege des prachtvollen Parkes anbetrifft, da hat jeder der für solche Arbeiten geeigneten Schloßbewohner seine speziellen Aufgaben, die er vorbildlich erfüllt, denn niemand will sich nachsagen lassen,er hätte nachlässig gearbeitet. Es ist daher kein Wunder,daß dieses in neuem Glanze erstandene Kleinod westfälischer Baukunst für die ortskundige Bevölkerung ein beliebtes Ausflugsziel und einen Anziehungspunkt ersten Ranges bildet. Nicht zu vergessen ist dabei die einzigartige „Ulenburger Allee“, auf der man sich – von Löhne kommend – dem Schloß zu nähern den Vorzug und die Freude hat (wenn diese auch zugegebenermaßen dadurch beeinträchtigt wird, daß man die Straße nach ihrem Ausbau neuerdings auch mit dem Auto befahren darf).
Artikel aus dem Deutschen Adelsblatt vom 15. Juni 1977
